- Unsere Service-Leistungen sind ausschließlich an Geschäftskunden gerichtet. Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung innerhalb 7 Tagen zahlbar.
- Der Mindestauftragswert beträgt EURO 50,- (netto). Sämtliche Auslagen (Porto, Umschläge, Drucksachen etc.) sind nicht in den Preisen enthalten. Über die Portokosten erhalten Sie vor Auftragsbeginn eine Portoanforderung. Der dort ausgewiesene Betrag muss vor Postauflieferung unserem Konto gut geschrieben sein.
- Bei Aufträgen zu dauernder Dienstleistung ist die Pauschale am Monatsanfang zu entrichten.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Fristvorhaben sind für uns verbindlich, vorausgesetzt es tritt keine technische Störung auf.
- Wir haften nicht für Leistungsstörungen durch Betriebsunterbrechungen oder zeitweisen Ausfall einzelner Betriebseinrichtungen infolge höherer Gewalt, wie Stromausfall, Störungen der öffentlichen Fernsprech-, Fernschreib- oder sonstigen Postdienste, sowie infolge Schäden an Büromaschinen während der Dauer üblichen Zeitbedarfs für Reparaturen.
- Die Bearbeitung aller Aufträge erfolgt mit grösster Sorgfalt. Eine Haftung wird nur übernommen für grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten unserer Mitarbeiter.
- Alle Schreibarbeiten, insbesondere Briefe, können vor dem Versenden vom Auftraggeber Korrektur gelesen werden. Für unentdeckte Fehler haften wir nicht.
- Machen Eingabedaten oder Satzformate, die nicht den Vorgaben von WDM entsprechen, sowie sonstige Änderungswünsche des Auftraggebers zusätzliche Leistungen erforderlich, so werden diese zu den jeweils gültigen Preisen gesondert in Rechnung gestellt.
- Bei Beschädigung oder Verlust von WDM zur Verarbeitung übergebenen Dateien haftet WDM maximal in Höhe des Materialwertes des Datenträgers.
- WDM ist unter keinen Umständen gegenüber Absendern, Empfängern oder irgendwelchen Dritten für die Art und Weise sowie für den Inhalt der von ihm im Namen und Auftrag des Auftraggebers zu erbringenden Leistungen verantwortlich.
- Alle Leistungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen zahlbar. Bei Aktionen mit einem Aktionszeitraum von bis zu 30 Tagen erfolgt die Rechnungsstellung mit 50% des Auftragswertes vor Auftragsbeginn. Fremdkosten für z.B. Adressbeschaffung, Drucksachen, graphische Leistungen usw. werden sofort nach deren Entstehung zur Zahlung fällig.
- WDM verpflichtet sich auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Informationen, die er über den geschäftlichen Betrieb des Auftraggebers erhält, werden vertraulich behandelt und nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Eventuell auf unsere Rechner kopierte Daten werden nach Auftragsabschluss gelöscht. Falls schriftlich nicht anders vereinbart, wir Restmaterial wie z.B. Briefpapier, Beilagen etc. nach Auftragsabschluss entsorgt.
- Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere von dieser Klausel, bedürfen ausschließlich der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der Geschäftssitz der Firma WDM.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die professionelle Adressenvermittlung (Listbroking)
- Wir sind nur Makler des Vermieters und können vom Mieter wegen unrichtiger Adressen oder sonstiger Mängel des Anschriftenmaterials nicht in Anspruch genommen werden. Wir übernehmen daher auch keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Vermieters.
- Die von uns im Namen des Vermieters abgegebenen Angaben sind freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Dieser kann die Annahme von Aufträgen, die wir im Namen den Vermieters erteilen, ohne Angaben von Gründen ablehnen oder von der Anerkennung zusätzlicher Bedingungen, insbesondere von der Vorlage eines Musterstücks des Werbematerials, mit dem die Adressen bearbeitet werden sollen, abhängig machen.
- Mieter und Vermieter anerkennen, dass der Mietvertrag allein zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande kommt. Wir können als Makler aus dem zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Vertrags unbeschadet unserer Inkassoberechtigung für den Vermieter nicht in Anspruch genommen werden.
- An den Adressen des Vermieters besteht der Datenbankurheberrechtsschutz gem.§ 87 b UrhG: Sie bleiben Eigentum des Vermieters und werden dem Mieter nur zur einmaligen Verwendung für eigene Werbung im vereinbarten Umfang vermietet. Will der Mieter die Adressen mehrfach oder unbeschränkt nutzen, so bedarf es hierzu einer gesonderten Kauf-oder Nutzungsvereinbarung mit dem Vermieter. Zum Schutz gegen unbefugte Verwendung sind in die Adressenkollektionen Kontrolladressen eingearbeitet. Zum Nachweis des Missbrauchs genügt die Vorlage einer Kontrolladresse. Anschriften von Personen, die auf Werbung des Mieters bestellen oder Angebote anfordern, unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Mieter keiner Beschränkung. Dies gilt jedoch nicht für die Anschriften von Teilnehmern an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder gleichzusetzenden Veranstaltungen. Eine Verarbeitung der vermieteten Adressen darf nur unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgen. Soweit nicht eine schriftliche Genehmigung des Vermieters vorliegt, darf in der Werbung des Mieters weder mittelbar noch unmittelbar ein Hinweis auf die Herkunft des Adressenmaterials enthalten sein.
- Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer III erwähnten Nutzungsbeschränkungen und Verpflichtungen zahlt der Mieter an uns eine Konventionalstrafe in Höhe des zehnfachen Rechnungsbetrages für sämtliche Adressenkollektionen, die zusammen mit der Kollektion geliefert wurden, aus der die vertragswidrig genutzte Anschrift herrührt. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt dem Adressenvermieter vorbehalten.
- Wegen der in den einzelnen Adressengruppen verschiedenen Fluktuation sind Retouren (mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) unvermeidlich. Eine Vergütung dieser Retouren findet nicht statt. Retourenvergütungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung mit dem Vermieter. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Träger einer Anschrift zum Zeitpunkt des Adresseneinsatzes das ist, wofür er ausgegeben wird oder wofür er sich selbst ausgibt.
- Die Haftung des Vermieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es liegt eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten vor. Der Höhe nach ist eine Haftung auf einen bei Vertragabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.